30. Juli 2023

Hausgemacht: Bürgermeisters Müllproblem

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Da der Bürgermeister nicht nur die Kommunikation in Sachen Restmüll vollkommen vor die Wand gefahren hat, sondern es auch Unterschiede zur uns bekannten Beschlussfassung und Vorberatung gibt, holen wir das Thema auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 23.08.2023:

Sachstandsbericht und ggf. Änderung zur 1. Änderung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Gronau (Westf.)

Der Rat der Stadt Gronau hat am 10.05.2023 die „1. Änderung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gronau“ beschlossen. Dem Beschluss gingen umfängliche Fachausschussberatungen und Sitzungen des Unterausschusses Entsorgungsdienstleistungen bereits im Jahr 2022 voraus. Die Ergebnisse aus diesen Fachberatungen führen zur Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen ab 01.01.2024, welche dann an die Firma Stenau vergeben wurden. Die Parameter für die Ausschreibung und Vergabe basierten auf diesen umfänglichen Vorberatungen. Wichtigste Änderung für die Bürgerinnen und Bürger ist der geänderte Abfuhrturnus des Restmülls von bisher zwei Wochen auf zukünftig vier Wochen. Diese Änderung bedingt eine neue Zuteilung der Restmüllbehälter, welche durch die Verwaltung mit einem Anschreiben an die Eigentümerinnen Anfang Juli 2023 gestartet wurde. Seitdem herrscht in der Bürgerschaft eine große Verunsicherung und es regt sich Unmut aufgrund der ungenügenden Kommunikation und Art und Weise, wie dieses Vorhaben umgesetzt werden soll.

Wir als UWG-Fraktion können diesen Unmut sehr gut nachvollziehen und teilen ihn in einigen Bereichen auch, denn leider wird die Umstellung nicht so durchgeführt, wie es in den Fachgesprächen zuvor durch die Verwaltung dargestellt wurde. Die beiden größten Kritikpunkte beziehen sich in der öffentlichen Diskussion auf die freie Wahl der Größe der Müllgefäße und die daraus resultierenden möglichen Kosten. Hierzu hat es die Verwaltung aus Sicht des Antragstellers versäumt, die Bürgerschaft ordentlich und umfassend zu informieren und hat sich nicht an die Aussagen in den Vorberatungen gehalten.

Zum Punkt Kostenentwicklung:

Es wurde in den Vorberatungen ganz klar gesagt, dass die Umstellung auf einen 4-wöchigen Abfuhrrhythmus eine kostensenkende, mindestens aber kostenstabilisierende Maßnahme sei (vergleiche hierzu die Aussagen des Gutachters in der Niederschrift des UA Entsorgungsdienstleistungen vom 17.03.2022 Seite 4 und vom 27.04.2022 Seite 6). Leider findet sich hierzu nichts im Anschreiben an die Eigentümerinnen. Lediglich ein einfacher Hinweis darauf, dass die Gebühren für das Jahr 2024 zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden können, da die Anzahl der Behälter und die Gebührensätze des Kreises noch nicht vorliegen. Dies zwar grundsätzlich richtig, war aber hinlänglich bekannt, da der Kreis immer erst im letzten Quartal die Gebührensätze bekannt geben kann.

Wenigstens eine Modellrechnung auf den derzeit gültigen Gebühren hätte man den Bürger in dem Anschreiben aufzeigen können, denn damit wäre die Sorge mancher Bürger, dass eine Vergrößerung der Behälter (zum Teil Verdoppelung) nicht automatisch zu höheren Gebühren führen müssen, da Einspareffekte durch die 4-wöchige Entleerung gegengerechnet werden. Genau dieser Hinweis ist in den Vorberatungen auch gegeben worden, wurde aber dann nicht umgesetzt. Hierzu hat der Gutachter in der Sitzung des UA am 17.03.2022 ausgeführt, dass Gebührenberechnungen nach Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses bekannt gegeben werden können. Was dann aber unterblieb und stattdessen wurde von der Verwaltung nur der positive Effekt der möglichen CO2 Einsparung bekannt gegeben, während sich über die Gebührenentwicklung ausgeschwiegen wurde. Mit einer derartigen Kommunikation steigert man aus unserer Sicht nicht die Akzeptanz beim Bürger und schürt die Befürchtungen vor einer verdeckten Gebührenerhöhung.

Dass die die Gebührensätze des Kreises noch nicht vorliegen kann ebenfalls nicht als Argument herhalten, denn wenn sich die Gebühren erhöhen oder auch sinken, wird dies seinen Effekt sowohl im bestehenden, als auch im neuen Entleerungssystem finden. Dadurch, dass die Gebühren nicht einmal modellhaft vorgelegt wurden ergibt sich nun bei vielen Bürger*innen die Problematik, dass aus Angst vor Kostensteigerungen das durch die Verwaltung vorgeschlagene Mindestbehältervolumen angezweifelt wird und aus Sorge vor steigenden Kosten lieber ein kleineres Gefäß beantragt wird und damit kommen wir zum nächsten wichtigen Punkt, an dem sich der Unmut entzündet:

Die Wahl der Gefäßgröße:

Dieser Punkt führt zu den meisten Kritikpunkten aus den unterschiedlichsten Gründen. Zum einen die erwähnte Angst einer verdeckten Gebührenerhöhung durch größere Behälter aber insbesondere dadurch, dass sich die Bürgerinnen und Bürger hier von der Stadt entmündigt und bevormundet fühlen. Wenn einem Haushalt bestehend aus 5 Erwachsenen, welche seit Jahren mit einer 60 Liter Restmülltonne bei einer 14-tägigen Leerung auskommt, zwingend vorgeschrieben wird anstatt einer 120 Liter Tonne eine 120 Liter Tonne und eine zusätzliche 80 Liter Tonne nehmen zu müssen, ist das nicht vermittelbar und geht an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei. Warum die Verwaltung hier dem Bürger gegenüber bösgläubig auftritt ist nicht die Art und Weise, wie es sich die UWG-Fraktion den Umgang mit der Bürgerschaft vorstellen, denn dies hat keinerlei Servicecharakter und ist nicht mehr zeitgemäß.

In dem Anschreiben der Verwaltung steht:

„Wenn Sie mit dem Vorschlag nicht einverstanden sein sollten, tragen Sie bitte Ihre Änderungswünsche in dem beigefügten Antwortbogen ein. Bitte achten Sie darauf, dass ein bestimmtes Mindestbehältervolumen einzuhalten ist.“

Diese Formulierung weckt beim Bürger den Eindruck er habe eine Wahl, was aber defacto nicht so ist, denn die Wahl bezieht sich nur auf eine Erhöhung des Behältervolumens. Nach unseren Rückmeldungen aus der Bürgerschaft werden durch die Verwaltung alle Änderungswünsche auf Verkleinerung, welche mit den persönlichen Erfahrungen der Bürger über ihr Müllaufkommen begründet werden, rundweg abgelehnt.

Dieses Vorgehen können wir so nicht akzeptieren, denn auch hier handelt die Verwaltung anders als in den Vorberatungen abgestimmt. In der Sitzung des UA Entsorgungsdienstleistung vom 27.04.2023 wurde explizit auf diese Frage geantwortet, dass bei Einhaltung des Mindestbehältervolumens (80 Liter) unter Umständen ein kleineres Gefäß angemeldet werden könne (NS Seite 5). In der Praxis besteht die Verwaltung derzeit auf der Einhaltung der Mindestbehältervolumens gekoppelt an die fiktive Berechnung von 10 Litern Restmüll pro Person und Woche und lehnt Änderungswünsche ab. Hierzu erwarten wir in der Sitzung durch die Verwaltung eine Darstellung, wie viele Änderungsanträge bisher eingegangen sind und wie diese beschieden wurden.

Wir erwarten und werden ggf. auch in der Sitzung beantragen, dass die versprochene Behälterwahl durch die Verwaltung ermöglicht wird und zwar sowohl bei Vergrößerungen, als auch bei Verkleinerungen. Hierzu sollte die Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern mehr Eigenverantwortlichkeit zutrauen und auf deren eigene Einschätzung hören. Es kann nicht sein, dass wir von unseren Bürgern verlangen Müll zu reduzieren und dann im Fall der Fälle nicht auf die Einschätzungen der Menschen eingehen und ihnen, ob sie wollen oder nicht, eine viel zu große Mülltonne verordnen. Dieses Verhalten ist kontraproduktiv.

Es gibt noch weitere Punkte, welche sich im Nachhinein als falsch herausstellten. Zum Beispiel wurde von der Verwaltung behauptet, dass man nicht nach Gewicht berechnen können, weil dem der Datenschutz entgegenstehen würde. Ganz unabhängig davon, ob man nach Gewicht berechnen möchte, oder nicht, ist diese Aussage offenbar auch falsch, da nach unseren Informationen nämlich genau dies in anderen Städten in NRW gemacht wird (z.B. Detmold). Auch hierzu erwarten wir in der Ratssitzung Ausführungen der Verwaltung, warum uns im Vorfeld andere Informationen gegeben wurden.

Da wir mit der Umsetzung der 1. Änderung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gronau wie bisher durchgeführt unzufrieden sind, behalten wir uns ausdrücklich eine Änderung oder Anpassung der Satzung in der Ratssitzung vor.

Müll verzapft, Herr Bürgermeister?

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  1. Überall spricht man von 10 ltr. Müll pro Woche und Person. Habe ich in der Schule nicht aufgepasst?
    Nach meinem Kenntnisstand ergibt das 10 ltr. x 4 Wochen = 40 ltr x 1Person = 40 Liter und nicht 80 ltr.

    Wo ist die Tonne für einen 1-personen-Haushalt?????

    Gibt es in Gronau nur 1 (meinen) 1-Personen-Haushalt?
    Werden alle Mehr-Haushalte demzufolge auch mit dem entsprechenden Tonnen für das doppelte Mindestvolumen versorgt?

    Bisher habe ich eine alte 50-Liter-Tonne in der ich 14-tägig ein halbes Müllbeutelchen Abfall entsorgt. Ich bin bereit diese Tonne weiterhin zu halten und zu bezahlen, obwohl sie immer noch zu groß ist (auch nach der Vorgabe der Verwaltung) .

    Gibt es für 1-Personen-Haushalte die Möglichkeit, dass zwar eine 80-ltr-Tonne geliefert aber die Gebühren für 40 Liter berechnet werden??
    wäre das nicht eine Möglikeit? Bleibt das Platzproblem für die Tonnen!!

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